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Die Photovoltaik-Technologie bietet attraktive Einsatzmöglichkeiten. Der CO2-frei produzierte Strom bietet die Chancen ein Stück Unabhängigkeit vom Energiemarkt zu erlangen, oder über einen Weiterverkauf als solide Kapitalanlage zu fungieren.
Die Formel zur Kosteneinsparung: Heizung + Strom + Warmwasser = ecopower. Mini BHKW für die Einsatzgebiete:
Die Bundesregierung hat am Montag den 29.5.2011 den Atomaustieg bis zum Jahre 2022 beschlossen. In unserem Reihenhaus mit unseren Büros produzieren wir seit März 2011 unseren eigenen Strom mit einer Mikro-KWK Anlage. Damit erfolgt unser Atomaustieg schon 2011. Bis zum Jahre 2022 könnten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unsere Netze stützen, Leistungsreserven für erneuerbare Enegien darstellen (virtuelle Netzwerke) und im Winter Kraftwerksleistung zur Verfügung stellen.
Machen Sie jetzt für Ihre Gebäude, Gewerbe und Industrie einen KWK-Check und lassen Sie sich von uns herstellerunabhängig beraten.
Als zukünftiger Stromproduzent brauchen Sie ein BHKW und eine Solaranlage, die für Ihren Bedarf optimiert wurde. Wir konfigurieren und installieren für Sie ein wirkungsvolles und langlebiges System.
Wir koordinieren und unterstützen Eigentümer und Investoren bei der Entwicklung einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
Förderzeitraum
Der Zeitraum für die erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes für KWK-Anlagen wird vom 31.12.2016 auf den 31.12.2020 verlängert.
Für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung größer als 50 kW entfällt die doppelte Förderzeitraum-Begrenzung, die bisher 30.000 Vollbenutzungsstunden oder (!) maximal 4 bzw. 6 Jahre betrug. Es gilt nur noch die Begrenzung auf 30.000 Vollbenutzungsstunden.
Änderung zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Kraft getreten
Am 04.08.2011 ist das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
Keine Kürzung der Solarförderung zum 1. Juli
photovoltaik-Magazin online: Reuters: Keine Kürzung der Solarförderung zum 1. Juli
Abrechnung BAFA und Zoll 2010
Zum 31. Dezember jeden Jahres wird für BHKW-Betreiber die Anzeige zur Energiesteuerrückerstattung fällig. Diese muss beim jeweils zuständigen Haupzollamt des Betreibers eingereicht werden.